Allgemeine Bedingungen des Reisevertrages
Leistungen
Weigel-Klassik veranstaltet begleitete Oldtimerreisen für Selbstfahrer mit eigenem Fahrzeug. Grundlage für den Abschluss des Reisevertrages ist das Angebot der Oldtimerreise. Änderungen einzelner Leistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und den Gesamtinhalt, bzw. Charakter der Reise nicht wesentlich verändern, sind ausdrücklich vorbehalten. Reisevermittler, z.B. Reisebüros und Leistungsträger, z.B. Hotels, sind von Weigel-Klassik nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Weigel-Klassik hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseangebot stehen.
Abschluss des Reisevertrages & Zahlung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer Weigel-Klassik den Abschluss des Reisevertrages an. Dieses Angebot gilt für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch Weigel-Klassik zustande. Mit der Anmeldung ist die Zahlung des Nenngeldes innerhalb von 10 Tagen fällig. Eine Rückerstattung kann in keinem Fall erfolgen. Die Nennung wird erst nach Eingang des Nenngeldes gültig! 50% des Reisepreis sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Nennungsbestätigung fällig. Der verbleibende Reisepreis ist bis zum Anmeldeschluss zu zahlen. Genaue Angaben, zu den Zahlungsmodalitäten und der Bankverbindung, erhält der Teilnehmer mit der Nennungsbestätigung.
Haftung von Weigel-Klassik
Für die angegebenen Reisedienstleistungen und für die gewissenhafte Abwicklung der Reise haftet Weigel-Klassik im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Dienstleistungen Dritter, z.B. Beförderungen mit Schiff, Bus, Bahn, Fähre, usw., gelten die Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters. Bei Abbruch einer Reise aufgrund höherer Gewalt behält Weigel-Klassik den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen, sowie Ersatz für die zur Beendigung der Reise erforderlichen Aufwendungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken um eventuelle Schäden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Haftung des Reiseteilnehmers
Der Teilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr und ist für die Einhaltung der Straßen-verkehrsordnung sowie aller gesetzlicher Auflagen verantwortlich. Der Teilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfällen. Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass das angemeldete Fahrzeug während der Veranstaltung für den Strassenverkehr zugelassen und uneingeschränkt verkehrssicher ist, sowie ein ausreichender, gesetzlicher Versicherungs-schutz besteht. Weigel-Klassik haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl.
Reiserücktritt & Umbuchung
Weigel-Klassik empfiehlt den Abschluss einer Reiserück-trittsversicherung. Nenngeld ist Reuegeld, d.h. das Nenngeld kann in keinem Fall zurück erstattet werden! Ein ansonsten kostenfreier Rücktritt ist bis zum Anmeldeschluss einer Reise möglich. Erfolgt der Rücktritt nach dieser Frist, fallen 50 % des Reisepreises als Rücktrittskosten an. Bei einem Rücktritt 14 Tage vor dem Reisebeginn, werden 90 % des Reisepreises als Rücktrittskosten fällig. Der Teilnehmer kann veranlassen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte & Pflichten des Reisevertrages eintritt. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, z. B. keine Verfügbarkeit von zwei Einzelzimmern anstelle eines Doppelzimmers, usw. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht, dies gilt insbesondere für das nicht rechtzeitige Eintreffen zum Reisebeginn oder für das vorzeitige Abbrechen einer Reise.
Rücktritt von Weigel-Klassik
Weigel-Klassik ist ebenfalls berechtigt einen Reisevertrag bis zum Anmeldeschluss kostenfrei zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Allgemeine Bestimmungen
Ansprüche gegenüber Weigel-Klassik sind spätestens einen Monat nach Ende der Reise schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Schadenersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Gesonderte Absprachen bedürfen der Schriftform. Der Teilnehmer kann Weigel-Klassik nur am Sitz verklagen. Für Klagen von Weigel-Klassik gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Weigel-Klassik vereinbart.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand: März 2010